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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gerlos Alpenstraße

Gültig ab 1.1.2020

1)    Bezahlung der Straßenbenützungsgebühr
Fahrzeuglenker, die an der Kassenstelle die Entrichtung des berechneten Tarifes (bzw. Preises laut aktueller Tarifliste) ablehnen, wird ein Passieren der Kassenstelle verweigert. Die Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG), als Eigentümer der Gerlos Alpenstraße, lehnt jegliche Schadensersatzansprüche aus einer derartigen Verweigerung ab.

2)    Pflichten der Fahrzeuglenker
Zur Anhaltung in Fahrtrichtung vor dem Schranken und zur Entrichtung des Straßenentgelts ist der Fahrzeuglenker verpflichtet. Alle Kunden, die bereits eine gültige Karte besitzen, müssen trotzdem vor der Haltelinie stoppen und warten, bis der Schranken nach dem vorausfahrenden Fahrzeug schließt und die Kamera das eigene Kennzeichen erkennt oder mittels Karte der Schranken geöffnet wird. Der Schranken schließt nach jedem Fahrzeug!

Tarife sind von Gewichts- und Fahrzeugart abhängig, daher ist der Fahrzeuglenker bei Verlangen verpflichtet den Zulassungsschein des Fahrzeuges vorzuweisen.
Im Falle einer Beschwerde hat der Fahrzeuglenker diese innerhalb von 60 Tagen schriftlich zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist kann gegebenenfalls auf notwendige Daten nicht mehr zurück-gegriffen werden.
3)    Tickets - Kennzeichenbindung
Alle an den Kassen ausgegebenen Tickets sind an ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen gebunden. Damit verbunden ist die Berechtigung innerhalb des Gültigkeits-zeitraumes, die Kassenstelle wiederholt zu passieren.

4)    Zahlungsmittel
Die Bezahlung mit Bargeld hat ausschließlich in EURO zu erfolgen. Das Entgelt kann auch mittels nachstehend geleisteten Debit- und Kreditkarten entrichtet werden:
Die angeführten Zahlungsmittel dienen lediglich als unverbindliche Information. Trotz Nennung dieser Zahlungsmittel kann eine Zahlung abgelehnt werden, dies kann an einer Regelung der Kartenherausgebers liegen (Betragsgrenze, Sperrliste u.ä.m.).
•    Master Card
•    Visa
•    Routex
•    Österreichische Bankomatkarten mit Maestro-Symbol

5)    Kartenmissbrauch
Die missbräuchliche Verwendung einer Karte (Tageskarte, Jahreskarte etc.) hat den Einzug der Karte bzw. die Verwendungs-sperre zu Folge.

6)    Jahreskarten
Jahreskarten können nur für Fahrzeuge erworben werden, die nicht als Taxi, Mietwagen, Carsharing-Fahrzeuge bzw. für die gewerbliche Personenbeförderung zugelassen sind (es gilt die entsprechende Eintragung im jeweiligen Zulassungsschein).
Jahreskarten können maximal 1x innerhalb des Gültigkeitszeitraumes bei Fahrzeug-neukauf auf ein neues Fahrzeug-Kennzeichen umgeschrieben werden. Dazu ist die Vorlage des Zulassungsscheines notwendig, die Anmeldung des neuen Fahrzeuges darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. In diesen Fällen erfolgt die Umschreibung der Jahreskarte kostenlos.
Für Umschreibungen, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, wird eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro eingehoben (inkl. MWSt.).

7)    Winterbetriebe / Schigäste
Ohne Vorlage einer Gästekarte der Gemeinden Krimml und Wald (allgem. Ortstaxe) bzw. Buchungsbestätigung kann keine entgeltfreie Fahrt auf der Gerlos Alpenstraße gewährt werden. Die Befahrung der Gerlos Alpenstraße zur Ausübung diverser Wintersportarten ist mit einem gültigen Skipass der Zillertal Arena entgeltfrei. Die Vorlage der oben genannten Gästekarte, Buchungsbestätigung bzw. des Skipasses oder sonstiger Ermäßigungen muss sofort im Zuge des Zahlungs-vorganges an der Kassenstelle erfolgen. Eine Rückvergütung im Nachhinein ist nicht möglich.

8)    Fahrten bei Pauschalzahlung
Für Fahrten von Hauptwohnsitz-Gemeindebürgern der Orte Krimml und Wald erfolgt die Entgeltzahlung durch die jeweiligen Gemeinden. Der Nachweis über das Vorliegen diesem definierten Personenkreis anzugehören hat an der Kassenstelle direkt zu erfolgen, indem die Voraussetzungen durch eine aktuelle Meldebestätigung (Hauptwohnsitz) – nicht älter als zwei Jahre - und den Zulassungsschein des Fahrzeuges (Bezirk Zell am See) belegt werden.

9)    Kartenverlust
Bei Kartenverlust oder Kartenbeschädigung kann eine neue Karte ausgestellt werden. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro eingehoben (inkl. MWSt.).

10)    Campingverbot
Das Naturschutzgesetz sowie die Naturschutzverordnung gestatten campieren nur an behördlich bewilligten Camping-plätzen. Campingplätze finden sich direkt im Straßenbereich der Gerlos Alpenstraße keine. Entlang der Straße ist campieren daher verboten.

11)    Haftung
Inhaber einer gültigen Karte nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine Straßenbetreuung (Straßenzustands- und Sicherheitskontrolle) nur im Zeitraum durchgeführt wird, in der Entgelt kassiert wird. Für Schäden außerhalb dieses Zeitraumes übernimmt die Großglockner Hochalpenstraßen AG keine Haftung.

12)    Eigenverantwortung
Eine Passstraße verbunden mit der Überwindung großer Höhenunterschiede, kann bei entsprechenden Wetter-bedingungen zu besonderen Gefahren-situationen führen (Nebel, Schnee, Sturm, Eisglätte etc.). Im Gebirge können die Wetter- und Straßenverhältnisse überdies sehr rasch wechseln, sodass eine Information an der Kassenstelle und Mittels Infotafeln nicht immer vorausschauend und umfassend möglich ist. Es obliegt daher der  Einschätzung des einzelnen Fahrzeuglenkers selbst, wann und ob die Verhältnisse eine Weiterfahrt zulassen oder ein Anhalten bzw. eine Umkehr erforderlich ist.

13)    Verhalten im Almgebiet
Die Gerlos Alpenstraße befindet sich in einem Almgebiet, teilweise führt die Straße mitten durch Weidegebiete. Die Fahrzeuglenker/Radfahrer haben hier besonders vorausschauend und mit einer entsprechend gedrosselten Geschwindigkeit zu fahren. Mit freilaufenden Weidevieh (zB Schafe) oder auch Wildtieren (zB besonders bei unübersichtlichen Kurven) muss jederzeit gerechnet werden! Sofern Wanderungen durch Weidegebiete unternommen werden, sind die entsprechenden Empfehlungen auf der Website und die Beschilderung vor Ort jedenfalls strikt zu befolgen.

14)    Datenspeicherung
Alle an der Gerlos Alpenstraße ausgegeben Tickets sind an das jeweilige KFZ-Kennzeichen gebunden und werden
gespeichert. Darüber hinaus werden pro Spur Kennzeichen-Bilder von Kameras gemacht. Diese Fotos werden 3 Monate gespeichert, um Reklamationen zu Rechnungen bearbeiten zu können.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.  

15)    Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten in Zusammenhang mit der entgeltlichen Nutzung der Gerlos Alpenstraße ist das jeweils sachlich zuständige Gericht am Ort des Unternehmenssitzes der GROHAG in der Stadt Salzburg zuständig. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes.
DER VORSTAND
Dr. Johannes Hörl
Großglockner Hochalpenstraßen AG, Rainerstraße 2, 5020 Salzburg
Tel. ++43 (0)662 / 87 36 73-0, Fax ++43 (0)662 / 87 36 73-113
info@gerlosstrasse.at; www.gerlosstrasse.at
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