Allgemeine
Geschäftsbedingungen Gültig ab 01.07.2023

1) Bezahlung der Straßenbenützungsgebühr
Fahrzeuglenker, die an der Kassenstelle die Entrichtung des berechneten Tarifes (bzw. Preises laut aktueller Tarifliste) ablehnen, wird ein Passieren der Kassenstelle verweigert. Die Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG), als Eigentümerin der Gerlos Alpenstraße, lehnt jegliche Schadensersatzansprüche aus einer derartigen Verweigerung ab.
2) Pflichten der Fahrzeuglenker
Zur Anhaltung in Fahrtrichtung vor dem Schranken und zur Entrichtung des Straßenentgelts ist der Fahrzeuglenker verpflichtet. Alle Kunden, die bereits eine gültige Karte besitzen, müssen trotzdem vor der Haltelinie stoppen und warten, bis der Schranken nach dem vorausfahrenden Fahrzeug schließt und die Kamera das eigene Kennzeichen erkennt oder mittels Karte der Schranken geöffnet wird. Der Schranken schließt nach jedem Fahrzeug!
Tarife sind von Gewichts- und Fahrzeugart abhängig, daher ist der Fahrzeuglenker bei Verlangen verpflichtet den Zulassungsschein des Fahrzeuges vorzuweisen.
Im Falle einer Beschwerde hat der Fahrzeuglenker diese innerhalb von 60 Tagen schriftlich zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist kann gegebenenfalls auf notwendige Daten nicht mehr zurückgegriffen werden.
3) Verwendung von Straße und Parkplätzen
Auf der Gerlos Alpenstraße ist das Befahren der Fahrbahn und das Parken auf den ausgewiesenen Parkplätzen ausschließlich in üblicher Art und Weise zulässig. Es gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Jede andere Verwendung ist ausdrücklich untersagt, insbesondere jede Nutzung bzw. Tätigkeit, die eine Beschädigung, Verschmutzung und/oder optische Verunstaltung des Geländes/Asphaltbelages zur Folge hat (wie zB. Driften, Donuts, Burnouts, etc.).
Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus gilt ein vom Straßenbenützer pro Verstoß an die Großglockner Hochalpenstraßen AG zu bezahlender pauschaler Schadenersatzbetrag für die im Naturschutzgebiet aufwendigen Reparatur-, Beseitigungs-, Reinigungs- und Verwaltungskosten von € 800,00 als vereinbart. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4) Online- und Vorverkaufstickets
Online- und Vorverkaufstickets und -gutscheine verfügen über ein Ablaufdatum. Die Gültigkeitsdauer ist am jeweiligen Ticket/Gutschein ersichtlich.
5) Tickets - Kennzeichenbindung
Alle an den Kassen ausgegebenen Tickets sind an ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen gebunden. Damit verbunden ist die Berechtigung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes, die Kassenstelle wiederholt zu passieren. Zeitkarten sowie Tagestickets sind stets im Fahrzeug mitzuführen, um die Kassenstelle mehrmalig passieren zu können.
6) Zahlungsmittel
Die Bezahlung mit Bargeld hat ausschließlich in EURO zu erfolgen. Das Entgelt kann auch mittels nachstehend gelisteten Debit- und Kreditkarten entrichtet werden:
• Master Card
• Visa
• Routex
• Österreichische Debitkarten (vormals Bankomatkarten mit Maestrosymbol)
Die angeführten Zahlungsmittel dienen lediglich als unverbindliche Information. Trotz Nennung dieser Zahlungsmittel kann eine Zahlung abgelehnt werden, dies kann an einer Regelung der Kartenherausgeber liegen (Betragsgrenze, Sperrliste u.ä.m.).
7) Kartenmissbrauch
Die missbräuchliche Verwendung einer Karte (Tageskarte, Jahreskarte etc.) hat den Einzug der Karte bzw. die Verwendungssperre zu Folge.
8) Zeitkarten
Jahreskarten und 3-Wochen-Karten können nur für Fahrzeuge erworben werden, die nicht als Taxi, Mietwagen, Carsharing-Fahrzeuge bzw. für die gewerbliche Personenbeförderung zugelassen sind (es gilt die entsprechende Eintragung im jeweiligen Zulassungsschein). Jahreskarten können maximal 2x innerhalb des Gültigkeitszeitraumes umgeschrieben werden. Die 1. Umschreibung auf ein neues Fahrzeug-Kennzeichen ist bei Fahrzeugneukauf kostenlos. Dazu ist die Vorlage des Zulassungsscheines notwendig, die Anmeldung des neuen Fahrzeuges darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Für eine Umschreibung, die nicht ein neu erworbenes Fahrzeug betrifft, sowie eine 2. Umschreibung inner des Gültigkeitszeitraumes,
wird eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro eingehoben (inkl. MWSt.).

9) Winterbetriebe / Schigäste
Ohne Vorlage einer Gästekarte der Gemeinden Krimml und Wald (allgem. Ortstaxe) bzw. Buchungsbestätigung kann keine entgeltfreie Fahrt auf der Gerlos Alpenstraße gewährt werden. Die Befahrung der Gerlos Alpenstraße zur Ausübung diverser Wintersportarten ist während der Zeit des Liftbetriebes mit einem gültigen Skipass der Skigebiete Königsleiten oder Hochkrimml entgeltfrei. Die Vorlage der oben genannten Gästekarte, Buchungsbestätigung bzw. des Skipasses oder sonstiger Ermäßigungen muss sofort im Zuge des Zahlungsvorganges an der Kassenstelle erfolgen. Eine Rückvergütung im Nachhinein ist nicht möglich.
10) Fahrten bei Pauschalzahlung
Für Fahrten von Hauptwohnsitz-Gemeindebürgern der Orte Krimml und Wald erfolgt die Entgeltzahlung durch die jeweilige Gemeinde. Der Nachweis über das Vorliegen diesem definierten Personenkreis anzugehören, hat an der Kassenstelle direkt zu erfolgen, indem die Voraussetzungen durch eine aktuelle Meldebestätigung (Hauptwohnsitz) – nicht älter als zwei Jahre - und den Zulassungsschein des Fahrzeuges (Bezirk Zell am See) belegt werden.
11) Kartenverlust
Bei Kartenverlust oder Kartenbeschädigung kann eine neue Karte ausgestellt werden. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro eingehoben (inkl. MWSt.).
12) Campingverbot
Das Naturschutzgesetz sowie die Naturschutzverordnung gestatten campieren nur an behördlich bewilligten Campingplätzen. Entlang der Straße ist campieren verboten.
13) Haftung
Inhaber einer gültigen Karte nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine Straßenbetreuung (Straßenzustands- und Sicherheitskontrolle) nur im Zeitraum durchgeführt wird, in der Entgelt kassiert wird. Für Schäden außerhalb dieses Zeitraumes übernimmt die Großglockner Hochalpenstraßen AG keine Haftung.
14) Eigenverantwortung
Eine Passstraße verbunden mit der Überwindung großer Höhenunterschiede, kann bei entsprechenden Wetterbedingungen zu besonderen Gefahrensituationen führen (Nebel, Schnee, Sturm, Eisglätte etc.). Im Gebirge können die Wetter- und Straßenverhältnisse überdies sehr rasch wechseln, sodass eine Information an der Kassenstelle und mittels Infotafeln nicht immer vorausschauend und umfassend möglich ist. Es obliegt daher der Einschätzung des einzelnen Fahrzeuglenkers selbst, wann und ob die Verhältnisse eine Weiterfahrt zulassen oder ein Anhalten bzw. eine Umkehr erforderlich ist.
15) Verhalten im Almgebiet
Die Gerlos Alpenstraße befindet sich in einem Almgebiet, teilweise führt die Straße mitten durch Weidegebiete. Die Fahrzeuglenker/Radfahrer haben hier besonders vorausschauend und mit einer entsprechend gedrosselten Geschwindigkeit zu fahren. Mit freilaufendem Weidevieh (zB Schafe) oder auch Wildtieren (zB besonders bei unübersichtlichen Kurven) muss jederzeit gerechnet werden! Sofern Wanderungen durch Weidegebiete unternommen werden, sind die entsprechenden Empfehlungen auf der Webseite und die Beschilderungen vor Ort jedenfalls strikt zu befolgen.
16) Datenspeicherung
Alle an der Gerlos Alpenstraße ausgegeben Tickets sind an das jeweilige KFZ-Kennzeichen gebunden und werden für die Dauer von 12 Monaten ab Gültigkeitsende gespeichert. Darüber hinaus werden pro Spur Kennzeichen-Bilder von Kameras gemacht. Diese Fotos werden 3 Monate gespeichert, um Reklamationen zu Rechnungen bearbeiten zu können. Aus Sicherheitsgründen wird der Bereich vor sowie nach der Kassenstelle videoüberwacht. Das darauf entstandene Bildmaterial wird nach 72 Stunden gelöscht. Bei Rechtsverletzungen erfolgt eine Speicherung bis zur (gerichtlichen) Klärung auf dem Rechtsweg. Weiterführende Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
17) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten in Zusammenhang mit der entgeltlichen Nutzung der Gerlos Alpenstraße ist das jeweils sachlich zuständige Gericht am Ort des Unternehmenssitzes der GROHAG in der Stadt Salzburg zuständig, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes. 

Der Vorstand
Dr. Johannes Hörl
Großglockner Hochalpenstraßen AG, Rainerstraße 2, 5020 Salzburg
Tel. ++43 (0)662 / 87 36 73-0
info@grossglockner.at; www.grossglockner.at