Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gerlos Alpenstraße
Gültig ab 1. 12. 2006

Haftung

Inhaber einer gültigen Karte nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine Straßenbetreuung (Straßenzustands- und Sicherheitskontrolle) nur im Zeitraum durchgeführt wird, in der die Kassenstelle besetzt ist und Entgelt kassiert wird. Für Schäden außerhalb diese Zeitraumes übernimmt die Großglockner Hochalpenstraßen AG keine Haftung.

Tickets - Kennzeichenbindung

Alle an den Kassen ausgegebenen Tickets sind an ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen gebunden. Nur Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind innerhalb des Gültigkeitszeitraumes berechtigt, die Kassenstellen zu passieren.

Jahreskarten

Jahreskarten können maximal 1x innerhalb des Gültigkeitszeitraumes bei Fahrzeugneukauf auf ein neues Fahrzeug-Kennzeichen umgeschrieben werden. Dazu ist die Vorlage des Zulassungsscheines notwendig, die Anmeldung des neuen Fahrzeuges darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen. In diesen Fällen erfolgt die Umschreibung der Jahreskarte kostenlos.
Für Umschreibungen, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, wird eine Verwaltungsgebühr von 7 Euro eingehoben (inkl. MWSt.). Beim ersten Umschreiben wird der Name auf der Karte vermerkt. Ein weiteres Überschreiben ist nur für die betreffende Person möglich.

Kartenverlust

Bei Kartenverlust oder Kartenbeschädigung kann eine neue Karte ausgestellt werden. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr von 7 Euro eingehoben (inkl. MWSt.).

Schranken / Sicherheit

Alle Kunden, die bereits eine gültige Karte besitzen, müssen trotzdem vor der Haltelinie stoppen und warten, bis der Schranken nach dem dem eigenen Fahrzeug vorausfahrenden schließt und die Kamera das eigene Kennzeichen erkennt oder mittels Karte der Schranken geöffnet wird. Der Schranken schließt nach jedem Fahrzeug!

Jahreskarten / Rückvergütung

Ist die Gerlos Alpenstraße während des Winter-Schibetriebes unentgeltlich benutzbar oder für bestimmte Gruppen entgeltfrei, so besteht aus diesem Umstand kein Anspruch auf Rückvergütung eines Teilbetrages des Kaufpreises.

Winterbetriebe / Schigäste

Ohne Vorlage einer Gästekarte (allgem. Ortstaxe) bzw. Buchungsbestätigung oder gültigen Liftkarte kann keine entgeltfreie Fahrt auf der Gerlos Alpenstraße gewährt werden.

Ermäßigungen / Pauschalzahlungen

Als Voraussetzung für ein ermäßigtes Ticket gilt ausschließlich das behördliche KFZ-Kennzeichen. Der Wohnsitz des Fahrzeuglenkers oder anderer Insassen ist hierzu nicht maßgeblich.
Selbiges gilt für Fahrten von Gemeindebürgern, für die eine pauschale Entgeltzahlung erfolgt. Auch hier ist neben anderen Voraussetzungen (Hauptwohnsitz) das Zulassungskennzeichen aus dem Bezirk Zell am See Voraussetzung.

Großglockner Hochalpenstraßen AG, Rainerstraße 2, 5020 Salzburg
Tel. ++43 (0)662 / 87 36 73-0, Fax ++43 (0)662 / 87 36 73-13
info@grossglockner.at; www.grossglockner.at